Die Grundlage für ein Baugrund- und Gründungsgutachten ist die Kenntnis des lokalen Bodenaufbaus sowie der bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden Böden im Bereich der geplanten Baumaßnahme. Insofern ist die Durchführung einer umfassenden Baugrunderkundung nach dem Stand der Technik Voraussetzung für die Bewertung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse.
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